Definition
Nachhaltige Beschaffung bedeutet, sicherzustellen, dass der Einkauf so nachhaltig wie möglich gestaltet wird - also mit den geringst möglichen ökologischen und sozialen Auswirkungen. Die Umsetzung fängt bereits beim Einsatz von Recyclingpapier und Fairtrade-Kaffee an. Im umfassendsten Fall bedeutet nachhaltige Beschaffung, dass ökologische und soziale Überlegungen in den gesamten Beschaffungsprozess integriert werden. Dies fängt bei der Bedarfserhebung an und geht über die Formulierung der technischen Spezifikationen und Zuschlagskriterien bis hin zur Überprüfung der Lieferung und der Einhaltung des Vertrages, unabhängig davon, ob Produkte, Dienst-oder Bauleistungen gekauft werden.
Der nachhaltigen Beschaffung liegt die Definition der Nachhaltigkeit zugrunde, wie sie 1987 im Brundtland-Bericht von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen („Brundtland-Kommission“) veröffentlicht wurde:
Nachhaltig ist eine Entwicklung, „die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“
Eine einheitliche Definition von nachhaltiger öffentlicher Beschaffung gibt es nicht. Die Europäische Union definiert sie wie folgt:
«Sustainable Public Procurement (SPP) is a process by which public authorities seek to achieve the appropriate balance between the three pillars of sustainable development - economic, social and environmental - when procuring goods, services or works at all stages of the project.»
Deutsche Übersetzung: «Nachhaltige öffentliche Beschaffung ist ein Prozess bei welchem die Behörden bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen versuchen auf allen Stufen des Prozesses ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den drei Säulen der Nachhaltigen Entwicklung - ökonomisch, sozial und ökologisch - zu erreichen.»