Im öffentlichen Beschaffungswesen vollzieht sich ein Paradigmenwechsel: Im neuen Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sind neben wirtschaftlichen auch Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekte explizit verankert. Zugleich wird den Anforderungen der Welthandelsorganisation WTO Rechnung getragen. Damit stärkt das Parlament den Werkplatz Schweiz.
Fast zwei Jahre verhandelten National- und Ständerat darüber, nach welchen Kriterien öffentliche Aufträge vergeben werden sollen. Dabei geht es um ein Marktvolumen von über 40 Milliarden Franken. Im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) hat das Parlament nun wesentliche Aspekte geklärt. So ist die Nachhaltigkeit als Gesetzesziel verankert worden. Folgerichtig ist die Berücksichtigung von geltenden Umweltschutzbestimmungen im Vergabeverfahren für verbindlich erklärt worden. Weiter sind die Zuschlagkriterien mit mehreren Qualitätsaspekten ergänzt worden. Zudem soll der Zuschlag künftig an das «vorteilhafteste» statt wie bisher an das «wirtschaftlich günstigste» Angebot gehen.