Nachhaltigkeitskriterien in den Ausschreibungsunterlagen
Nachhaltigkeitskriterien können in verschiedene Kapitel der Ausschreibungsunterlagen integriert werden: in den Eignungskriterien, den technischen Spezifikationen und den Zuschlagskriterien. Umweltkriterien sind traditionell besser akzeptiert. Die Integration von sozialen Kriterien ist in gewissen Bereichen möglich, aber rechtlich zum Teil noch heikel. Auch sind nicht alle Kriterien überall gleich sinnvoll. Beispielsweise macht es Sinn Kriterien, die man als zwingend erachtet in die Technischen Spezifikationen zu setzen (als eine Art Mindeststandard). Zusätzlich wünschenswerte Kriterien oder weitergehende Forderungen werden als Zuschlagskriterien integriert.
Ausschreibungskriterien Umweltkriterien Sozialkriterien
1. Zwingende Teilnahmebedingungen Nein Ja
2. Eignungskriterien Ja Nein
3. Technische Spezifikationen Ja Nein
4. Zuschlagskriterien Ja Eher Nein
Bei der Formulierung der Ausschreibungskriterien muss immer darauf geachtet werden, dass ein konkreter Bezug zum Auftragsgegenstand gegeben ist. Ebenso müssen die vier Grundsätze der öffentlichen Beschaffung eingehalten werden:
- Wirtschaftlicher Einsatz der öffentlichen Mittel
- Gleichbehandlung der Anbietenden und Nichtdiskriminierung
- Transparenz
- Stärkung und Gewährleistung des Wettbewerbs

Weiterführende Literatur:
"Nachhaltige öffentliche Beschaffung – ein Blick auf das Vergaberecht des Bundes und die Perspektiven" von Marc Steiner.
"Die Berücksichtigung sozialer Aspekte im Rahmen der öffentlichen Beschaffung" von Marc Steiner.