Technische Spezifikationen
Die technischen Spezifikationen betreffen zwingende Anforderungen an das zu beschaffende Produkt, respektive die Dienstleistung. Sie sind also im Gegensatz zu den Eignungskriterien und den zwingenden Teilnahmebedingungen produkt- und nicht anbieterbezogen. Die technischen Spezifkationen sind Muss-Kriterien. Das heisst, dass bei einer Nicht-Erfüllung das Angebot ausgeschlossen wird.
Auch bezüglich Nachhaltigkeit hat die Beschaffungsstelle hier die Möglichkeit konkrete Forderungen an ein Produkt oder eine Dienstleistung zu stellen. Üblicherweise werden über die Technischen Spezifikationen die zwingend notwendigen Nachhaltigkeitskriterien gefordert. Wünschenswerte, aber nicht zwingend nötige ökologische Forderungen werden als Zuschlagskriterien formuliert. Es dürfen nicht nur Anforderungen zu Produkteigenschaften (wie z. B. spezifische Materialien) formuliert werden, sondern auch auf Produktions- und Verarbeitungsmethoden, sofern diese zu den Merkmalen des Produkts beitragen. Einkäufer dürfen beispielsweise Strom aus erneuerbaren Energien oder auch Lebensmittel aus biologischem Landbau verlangen, da die Verarbeitungs- und Produktionsmethode die Eigenart und den Wert des Produkts verändert.
Technische Spezifikationen sollen...:
- in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen;
- hinreichend klar umschrieben sein;
- den Markt nur soweit einschränken, dass ein effizienter Wettbewerb möglich ist;
- auf das Essenzielle und Notwendige reduziert sein;
- nicht diskriminierend sein und
- nicht direkt auf ein Produkt eines spezifischen Anbieters zugeschnitten sein.
Mögliche Aspekte, die berücksichtigt werden können:
- Materialien und Inhaltsstoffe des Produkts: Ausschluss umweltgefährdender Materialien und Inhaltsstoffe, Vorgabe für gewünschte Materialien
- Verbräuche und Emissionen in der Gebrauchsphase: maximaler Energieverbrauch, Grenzwerte für Lärm, Schadstoffemissionen, Vorgaben zur Lebensdauer etc.
- Lebensdauer: Vorgaben zur Lebensdauer, Anleitung für Unterhalt und Reparatur, Reparier- und Recyclingfreundliche Konstruktion, Ersatzteile, Garantiedauer, umweltschonende Entsorgung / Recycling etc.
Bei sozialen Kriterien lässt sich der Produktbezug nur selten nachweisen, weshalb sie prinzipiell nicht in technische Spezifikationen einfliessen. Eine Ausnahme sind behindertengerechte Anforderungen an öffentliche Bauten, da der Produktbezug hier klar ersichtlich ist.
Labels als Nachweis für technische Spezifikationen
Standards und Labels können als Nachweis für die Einhaltung von technischen Spezifikationen dienen. In der Ausschreibung dürfen Sie jedoch nicht explizit verlangt werden. Sie können als Indiz für die Erfüllung von spezifischen Anforderungen verwendet werden, gleichwertige Nachweise sind aber ebenso zu akzeptieren. Mehr Informationen finden Sie im Bereich Umgang mit Labels.
