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Rahmenbedingungen>Verfahrensarten

Verfahrensarten

Es existieren vier unterschiedliche Formen des öffentlichen Beschaffungsverfahrens: das freihändige, das Einladungs-, das offene und das selektive Verfahren.

Wahl des Verfahrens

Grundsätzlich bestimmt sich die Wahl des Verfahrens durch den Auftragswert und die Schwellenwerte. Die gültigen Schwellenwerte zeigen auf welches Verfahren zulässig ist. Der voraussichtlich maximale Beschaffungswert wird mit Hilfe von Richtofferten oder einer Marktanalyse bestimmt. Bei Beschaffungen von Dienstleistung muss der Wert über die gesamte Vertragsdauer berechnet werden. Bei einer unbestimmten Laufzeit wird der monatliche Wert mal 48 (vier Jahre) gerechnet.

Weiter ist die Wahl des Verfahrens abhängig von der Art der Beschaffung (Liefer-, Dienstleistungs- oder Bauauftrag) und ob das Vorhaben vom Staatsvertragsbereich erfasst ist oder nicht.

Die Wahl eines höherstufigen Verfahrens ist selbstverständlich immer möglich.

Schwellenwerte

Die Schwellenwerte auf Bundesebene ergeben sich aus der Verordnung des WBF über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (Abgrenzung Einladungsverfahren / offenes Verfahren) und aus Art. 36 Abs. 2 Bst. b & c VöB (Abgrenzung freihändiges Verfahren / Einladungsverfahren).

Für die kantonale Ebene ergeben sich die Schwellenwerte aus der Interkantonalen Vereinbarung IVöB, wo zwischen Schwellenwerten im Staatsvertragsbereich und solchen im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich unterschieden wird.

Freihändiges Verfahren / Direktvergabe

Beim freihändigen Verfahren können Beschaffende den Auftrag direkt und ohne Ausschreibung an einen ausgewählten Lieferanten vergeben. Wird bei Ausnahmen (gemäss kantonalen Gesetzen / Art. 9 VRöB / Art. 13 und 26 VöB) eine Beschaffung im überschwelligen Bereich freihändig getätigt, muss der Zuschlag publiziert und in einem Bericht begründet werden.

Einladungsverfahren

Die Vergabestelle lädt direkt mindestens drei AnbieterInnen ein eine Offerte einzugeben. Eine öffentliche Ausschreibung findet nicht statt. Der restliche Ablauf des Verfahrens ist analog zum offenen Verfahren.

Offenes Verfahren

Beim offenen Verfahren wird der geplante Auftrag von der beschaffenden Institution öffentlich ausgeschrieben. Somit steht es allen potentiellen Lieferanten offen, ein Angebot einzureichen. 

Die Ausschreibung muss auf der elektronischen Plattform simap.ch veröffentlicht werden.

Selektives Verfahren

Das selektive Verfahren läuft in zwei Stufen ab. Alle interessierten AnbieterInnen können einen Antrag auf Teilnahme einreichen. In der so genannten Präqualifikation wird auf Grund von Eignungskriterien ausgewählt, welche AntragsstellerInnen ein Angebot einreichen dürfen. Wie beim offenen Verfahren wird der geplante Auftrag öffentlich ausgeschrieben. Muss gegeben durch den Schwellenwert ein offenes Verfahren durchgeführt werden, kann immer auch das selektive Verfahren gewählt werden.

Verfahrensarten nachhaltige öffentliche Beschaffung Schweiz

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