Rechtliche Grundlagen International
Für die öffentliche Beschaffung bilden zwei internationale Abkommen die rechtlichen Eckpfeiler:
- Das Government Agreement (GPA) (GATT/WTO-Übereinkommen) (1994, 2012)
- Das Bilaterale Abkommen der Schweiz mit der EU (1999)
Beide Abkommen bieten den Spielraum, um Nachhaltigkeitskriterien zu integrieren.
Das GPA beabsichtigt, im öffentlichen Beschaffungswesen für Transparenz zu sorgen und Diskriminierung zu vermeiden. Das Abkommen wurde von 45 Ländern unterzeichnet, darunter auch die Schweiz. Um den Wettbewerb und den wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel zu fördern sowie im Beschaffungswesen Transparenz zu schaffen, müssen Aufträge von Bund, Kantonen und öffentlichen Unternehmen in den Sektoren Wasser-, Elektrizitäts- und Verkehrsversorgung international ausgeschrieben werden, sobald sie einen gewissen Schwellenwert überschreiten.
Weiter hat das EU-Parlament im Jahr 2014 neuen Vergaberichtlinien zugestimmt, die sich klar zur nachhaltigen Beschaffung und zu Qualitäts- statt Preiswettbewerb bekennen.
Das Bilaterale Abkommen mit der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens regelt zusätzliche Bereiche zum GPA. Beschaffungen von Bezirken und Gemeinden, von öffentlichen und privaten Auftraggebern in den Sektoren Telekommunikationsdienstleistungen, Schienenverkehr, Gas- und Wärmeversorgung sowie von privaten Unternehmen in den Sektoren Wasser-, Elektrizitäts- und Verkehrsversorgung sind ab einem bestimmten Schwellenwert international auszuschreiben.
