Welche Vorgaben gilt es bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand zu beachten? Der Einkauf von Gütern, Bau- und Dienstleistungen durch Bund, Kantone, Gemeinden, öffentlichen, teilweise auch privaten Unternehmen und weiteren öffentlichen Auftraggebern ist streng reguliert. Dieses Modul gibt eine Übersicht über die anwendbaren Rechtsgrundlagen auf der Grundlage des neuen Beschaffungsrechts (revidiertes BöB/revidierte IVöB), inklusive Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts, und geht auf die Besonderheiten gegenüber privaten Leistungseinkäufen ein.
Entlang des Ablaufs eines Vergabeverfahrens gehen die Dozenten in Form von Referaten und anhand von Praxisbeispielen auf die Phasen Vorbereitung, Ausschreibung, Offertöffnung, Angebotsprüfung, Evaluation (mit Bereinigung), ordentlicher oder ausserordentlicher Verfahrensabschluss (Zuschlag, Abbruch, Wiederholung), Rechtsmittelverfahren und Vertragsunterzeichnung ein. Der Blick auf den Rechtsschutz und das Beschwerdeverfahren sollen das gegenseitige Verständnis hinsichtlich der Zusammenarbeit von Einkäufern und JuristInnen im Beschwerdefall fördern. Eine Einführung zum Projektmanagement (Beschaffungsvorbereitung, Marktabklärung, Projektorganisation, Zeit- und Budgetplanung u.ä) sowie zur Nachhaltigkeit in der Beschaffung rundet den rechtlichen Teil ab.
Übungen und Falldiskussionen fördern die Interaktion zwischen den Teilnehmenden und den Dozenten. Der Fokus des Moduls liegt auf der Einführung in die (revidierten) rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben für das Vergabeverfahren sowie die Gerichtspraxis; dies als Grundlage für den CAS bzw. FA. Die praktische Umsetzung und Vertiefung bilden demgegenüber Gegenstand der nachfolgenden Module.
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